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Visumfrei nach China: 30 Tage ohne Visum (2026)

Verifiziert Geprüft: 29. Oktober 2026 Preis: 0 € – kein Visum nötig 2 Min. Lesezeit
Kurz gesagt

Seit dem 30. November 2024 dürfen Deutsche, Österreicher und Schweizer visumfrei nach China einreisen – bis zu 30 Tage pro Aufenthalt, aktuell gültig bis 31. Dezember 2026. Das deckt Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuch und Transit ab. Ein Visum brauchst du nur bei längerem Aufenthalt oder wenn du in China arbeiten oder studieren willst.

Ankunftshalle im Terminal 3 des Flughafens Peking
Terminal 3 in Peking: Wer visumfrei einreist, geht hier durch die gleiche Kontrolle wie alle anderen – nur ohne Visum im Pass. Foto: Edwardyu236 · Public domain

Was die Regel konkret erlaubt

Die einseitige Visumbefreiung Chinas gilt für 50 Nationalitäten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Sie ist inzwischen mehrfach verlängert worden und läuft in der aktuellen Fassung bis 31. Dezember 2026.

ZweckErlaubt ohne Visum
Tourismus, Urlaubja
Geschäftsreise, Messe, Meetingsja
Familienbesuch, Verwandtenbesuchja
Transit (auch Bahn/Flug)ja
Arbeit gegen Bezahlung in Chinanein
Studium, Sprachkurs, längeres Praktikumnein
Aufenthalt über 30 Tagenein

Wichtig: Die 30 Tage gelten pro Aufenthalt, nicht pro Kalenderjahr.

Was du bei der Einreise dabeihaben solltest

Es gibt keine Liste, die China offiziell für die visumfreie Einreise verlangt – kontrolliert wird aber trotzdem. Was in der Praxis geprüft wird:

  1. Reisepass – empfohlen sind mindestens sechs Monate Restgültigkeit und eine freie Seite. Offiziell ist das für die Visumfreiheit nicht zwingend, bei der Einreise wird es aber regelmäßig erwartet.
  2. Rück- oder Weiterreiseticket – Screenshot genügt, aber griffbereit haben.
  3. Erste Unterkunft – Adresse in China, Buchungsbestätigung auf dem Handy.
  4. Ankunftskarte – wird im Flugzeug oder an Automaten ausgefüllt; die Adresse auf Englisch oder Chinesisch.

Die vier häufigsten Irrtümer

„Ich brauche ein Visum, es gibt nur 240 Stunden Transit.” Nein – die 240-Stunden-Regel ist ein zweiter, separater Weg (Transit über bestimmte Flughäfen und Regionen). Wer in Frankfurt einsteigt und in Peking landet und wieder ausreist, fällt unter die normale Visumfreiheit, nicht unter den Transit.

„30 Tage = 30 Nächte.” Gezählt wird ab dem Tag der Einreise. Tag 1 ist der Ankunftstag.

„Ich kann vor Ort verlängern.” Formal möglich, in der Praxis langsam und mit Behördengängen verbunden. Wer weiß, dass er länger bleibt, beantragt vorher ein Visum.

„Bei der Einreise kann ich ein Visum kaufen.” Gibt es in China nicht – Visa on Arrival existiert nur in wenigen Sonderfällen (z. B. einzelne Grenzübergänge). Plane nicht darauf.

Wann du doch ein Visum brauchst

  • Aufenthalt über 30 Tage
  • Arbeit, Studium, längere Praktika, Freiwilligendienst
  • Journalistische Tätigkeit (separates Journalistenvisum)
  • Einreise über einen Grenzübergang, der für visumfreie Einreise nicht geöffnet ist
  • Wenn du früher schon einmal die 30 Tage überzogen hast (Overstay) – dann vorher bei der Botschaft klären

Was das für die Reiseplanung heißt

Ohne Visum fällt der größte Vorlauf weg – China ist damit kurzfristig buchbar. Genau das ist die Falle: Tickets und Reservierungen sind jetzt der Engpass, nicht die Einreise. Wer in der Hochsaison (Juli/August, Oktober um den Nationalfeiertag) reist, sollte mit der Planung der Sehenswürdigkeiten genauso früh anfangen wie früher mit dem Visum.

Häufige Fragen

Gilt die Visumfreiheit auch für Geschäftsreisen?

Ja. Kurzfristige Geschäftsreisen, Messen, Verhandlungen und Kundentermine sind ausdrücklich eingeschlossen – solange du keine Arbeit gegen Bezahlung aufnimmst und keine Entlohnung aus China beziehst.

Kann ich nach 30 Tagen ausreisen und sofort wieder einreisen?

Die Regelung begrenzt jeden Aufenthalt auf 30 Tage, nicht die Anzahl der Einreisen. In der Praxis führt das aber zu Diskussionen an der Grenze, wenn der Verdacht auf „Visum-Runs" entsteht. Wer länger als 30 Tage bleiben will, sollte ein Visum beantragen, statt zu pokern.

Brauche ich ein Rückflugticket?

Es ist keine offizielle Voraussetzung der Visumfreiheit, wird bei der Einreise aber häufig gefragt. Ausdruck oder Screenshot bereithalten – das ist der Punkt, an dem es am häufigsten hakt.

Gilt die Regelung auch für Kinder?

Ja, auch Minderjährige brauchen bei visumfreier Einreise einen eigenen Reisepass mit den nötigen Mindestgültigkeiten.

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